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Innerhalb der Honorarzonen lassen sich unterschiedliche Sätze vereinbaren, die wiederum dem Schwierigkeitsgrad des Gebäudes entsprechen. Hier spricht man von Höchst-, Mittel- und Mindestsatz.
Zu den Honorarkosten kommen in der Regel Nebenkosten, welche sich entweder pauschal vereinbaren lassen (etwa 3-8% des Gesamthonorars) oder gegen gesonderten Nachweis abzurechnen sind.
Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag bis 33 % auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden.
Sie können unter folgendem Link einen Honorarrechner ausprobieren und Ihre geschätzten Baukosten eingeben. Hier erhalten Sie zunächst die Kosten für das Gesamthonorar und sehen dann gleich, welche Kosten für die einzelnen Leistungsphasen anfallen.
Sie können einen Architekten auch nur für einzelne Leistungsphasen (z.B. Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung) beauftragen.