Was kostet ein Architekt?
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Die Kosten für Architektenleistungen werden über eine Honorartabelle genau geregelt, die Teil der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist.
 
Für einen Neubau liegt das Honorar typischerweise bei etwa 15% der Baukosten für eine komplette Architektenleistung. Das Honorar für kleinere Bauwerke ist eher höher als 15%, größere Bauwerke wie Mehrfamilienhäuser sind eher günstiger.
 
Bestimmt werden die Kosten anhand der Baukosten (anrechenbare Kosten) sowie des Schwierigkeisgrades des Gebäudes, welcher die Zone des Honorars bestimmt Wohngebäue fallen dabei üblicherweise in die Honorarzone III, außergewöhnlich anspruchsvolle Gebäude können Honorarzone IV sein.
 
Die anrechenbaren Kosten sind alle Kosten des Bauwerkes und der Außenanlagen (wenn vom Architekt mit geplant). Sofern ein extra Haustechnikplaner beschäftigt wird, werden die Kosten für die Haustechnik nur zum Teil für das Architektenhonorar angesetzt.
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Innerhalb der Honorarzonen lassen sich unterschiedliche Sätze vereinbaren, die wiederum dem Schwierigkeitsgrad des Gebäudes entsprechen. Hier spricht man von Höchst-, Mittel- und Mindestsatz.
 
Zu den Honorarkosten kommen in der Regel Nebenkosten, welche sich entweder pauschal vereinbaren lassen (etwa 3-8% des Gesamthonorars) oder gegen gesonderten Nachweis abzurechnen sind.
 
Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag bis 33 % auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden.
 
Sie können unter folgendem Link einen Honorarrechner ausprobieren und Ihre geschätzten Baukosten eingeben. Hier erhalten Sie zunächst die Kosten für das Gesamthonorar und sehen dann gleich, welche Kosten für die einzelnen Leistungsphasen anfallen.
 
Sie können  einen Architekten auch nur für einzelne Leistungsphasen (z.B. Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung) beauftragen.
H O M EB Ü R OP R O J E K T EK O N T A K TI N F O